Tipps der Polizei
Das Kriminalkommissariat Düsseldorf gibt auf seiner Homepage hilfreiche Tipps, wie Sie Ihr Kind wirksam gegen sexuellen Missbrauch schützen können:
- Klären Sie Ihr Kind seinem Alter entsprechend über sexuelle Fragen und Gefahren auf.
- Ängstigen Sie Ihr Kind nicht. Aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es weder mit Bekannten noch mit Unbekannten gehen oder in deren Auto einsteigen darf, außer wenn Sie es ausdrücklich genehmigt haben. Insbesondere soll es nicht ohne Absprache mit Ihnen die Wohnungstüre öffnen, wenn es alleine zu Hause ist.
- Fragen Sie Ihr Kind, wo es hingeht. Kleinkinder sollten nicht unbeaufsichtigt auf Straßen und Plätzen spielen.
- Ein Kind geht erst dann alleine, wenn es verkehrssicher ist. Dies ist in der Regel mit sechs Jahren der Fall.
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Der Weg zur Schule, zum Spielplatz und zu anderen Orten wird von den Eltern nach folgenden Kriterien festgelegt:
Er muss verkehrssicher sein ( Ampeln, Fußgängerüberwege, etc.)
Das Kind muss im Ernstfall Öffentlichkeit herstellen - also Hilfe fordern - können. Geschäfte in denen man das Kind kennt. (Kioske, Lebensmittelläden, usw.)
Merke: Nicht der kürzeste ist auch der sicherste Weg! -
Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Sollte Ihr Kind aus unerklärlichen Gründen nicht zu Hause ankommen, zunächst Kontakt mit der Lehrperson oder. der letzten Kontaktperson (z.B. befreundeten Familien) aufnehmen. Kann die keinen Aufschluss geben, verständigen Sie sofort die nächste Polizeidienststelle.
Prägen Sie Ihrem Kind ein, dass es bei Telefonanrufen durch Fremde niemals Aufforderungen beziehungsweise Drohungen, zum Beispiel das Haus zu verlassen oder sich auszuziehen, nachkommen darf. Es sollte sofort auflegen und Sie verständigen. - Das Personal von Kinderhorten und -gärten darf Kinder nicht an fremde Personen übergeben. Es muss die Zahl der ihm anvertrauten Kinder häufiger kontrollieren.
- Nehmen Sie sich täglich Zeit, um mit dem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Wichtig ist es, Ihrem Kind zu vermitteln, dass es Ihnen alle Erlebnisse, die ihm komisch oder gar beängstigend vorkommen, sofort erzählt. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es alles erzählen darf und keine Angst haben muss, auch wenn ihm eine bekannte oder unbekannte Person gedroht hat.
- Geben Sie Ihrem Kind konkrete Hinweise, wie es sich verhalten soll, wenn es belästigt wird oder ein anderes Kind in Gefahr ist. Sagen Sie ihm, dass es bei der Polizei, in Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen Hilfe findet.
- Vermeiden Sie, dass Ihr Kind allein zur Schule geht, sicherlich gibt es Schulkameradinnen/-kameraden in der Nachbarschaft. Bilden Sie "Fahr-oder Bringgemeinschaften" mit anderen Eltern.
- Sollten Ihnen Personen im Umfeld der Schule oder des Kindergartens verdächtig vorkommen, sprechen Sie diese auf den Grund ihres Aufenthaltes an. Potenzielle Täter könnten hierdurch schon abgeschreckt werden. Notieren Sie sich Kennzeichen von verdächtigen Kraftfahrzeugen, sprechen Sie die Fahrer an.
- und vor allen Dingen: Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu verständigen. Lieber ein Anruf zuviel als einer zuwenig!

